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Kostenübernahme in meiner Privatpraxis
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis, ich besitze also keine Kassenzulassung (aus verschiedenen Gründen).
Daher kann ich leider keine gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abrechnen.
Die Kosten können jedoch von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen werden. Die erforderliche Qualifikation zur Abrechnung mit privaten Kostenträgern liegt vor (Fachkunde Verhaltenstherapie, Arztregistereintrag).
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Darüber hinaus können Sitzungen als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt werden (130 Euro pro Sitzung).
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